Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach Berufsgenossenschafts-Grundsätzen

Im Rahmen der Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind arbeitsmedizinische Untersuchungen vorgeschrieben.

In unserer Praxis werden folgende Leistungen erbracht:
  • G10 Methan
  • G20 Lärm
  • G23 obstruktive Lungenerkrankungen
  • G24 Vorsorgeuntersuchungen, Hauterkrankungen
  • G25 Fahr- und Steuertätigkeit
  • G26 Träger von Atemschutzgeräten
  • G37 Bildschirmarbeitsplätze
  • G39 Schweißrauche
  • G40 krebserregende Arbeitsstoffe
  • G41 Absturzgefahr
  • G42 Infektionskrankheiten
  • G45 Styrol

Diese Leistung bieten wir Ihnen in unserer Praxis in der Memmingerstr. 23 an.